Beitrags- & Finanzordnung Anlage
Gültig ab 01.01.2011
Es wird grundsätzlich nach den Steuerrichtlinien der Finanzverwaltung gezahlt und durch einen Vorstandsbeschluss zeitnah angepasst.
I. Fahrtkostenerstattung (Reisekosten)
a) Bundesbahn
2. Klasse einschließlich der Zuschläge; ab einer Fahrstrecke von 300 km wird die Fahrt der 1. Klasse erstattet.
b) An- und Abfahrt zum jeweiligen Bundesbahnhof
mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Taxi.
c) Flugkosten
wenn die Umstände dies für sinnvoll erscheinen lassen, durch Beschluss des Vorstands
d) Fahrzeugbenutzung
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PKW (KFZ-Benutzung) |
0,30 € pro/km |
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Motorrad - oder Motorroller Benutzung |
0,13 € pro/km |
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Moped- oder Mofabenutzung |
0,08 € pro/km |
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Fahrradbenutzung |
0,05 € pro/km |
e) Mitnahme im eigenen Fahrzeug
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im PKW |
0,02 € pro/km |
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auf dem Motorrad oder Motorroller |
0,01 € pro/km |
II. Spesen (Verpflegungsmehraufwand)
a) Tagesspesen
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8 – 14 Stunden |
6,00 € |
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14 – 24 Stunden |
12,00 € |
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Mehrtägig |
24,00 € |
b) Abzug des gesetzlichen Sachbezugswertes
Abzug bei Bewirtung durch Dritte:
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für ein Frühstück |
1,57 € |
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für ein Mittag- oder Abendessen |
2,83 € |
Abzug bei Bewirtung durch den eigenen Verband:
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für ein Frühstück 20% des Tagessatzes (24 €) |
4,80 € |
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für ein Mittag- oder Abendessen 40% |
9,60 € |
III. Übernachtungskosten
Es erfolgt die Erstattung nach Vorlage der Hotelrechnung für die Übernachtung einschließlich Frühstück.
Werden neben den pauschalen Verpflegungs-/Mehraufwendungen die tatsächlichen Übernachtungskosten geltend gemacht, dann sind die Übernachtungskosten im Inland um die Kosten II.b zu kürzen.
IV. Aufwendungen für Sportveranstaltungen
Halbtäglich bedeutet bis zu 14 Stunden, ganztägig über 14 Stunden Zeitaufwand einschließlich der Vor- und Nacharbeiten des Turniers.
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Turnierleitungen (maximal für 3 Personen); Pauschale je Person der Turnierleitung: Halbtägig 12 €, Ganztätig 18 €.
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Schiedsrichter: Aufwendungen bei Sportveranstaltungen (wie FVM): Halbtägig 24 €, Ganztägig 47 €. Die Spesen nach II. sind in den vorgenannten Beträgen enthalten.
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Reisekosten: Diese werden nach der tatsächlichen Fahrstrecke erstattet. Aus Kostengründen sollten Fahrgemeinschaften gebildet werden.
V. Grundsätzliches
Aufwandspauschalen, Sitzungsgelder und die Spesen, die die Grenzen von I bis III übersteigen finden Anrechnung auf den Ehrenamtsfreibetrag von 500 € im Jahr. Sollte diese Grenze z.B. durch mehrere Ehrenämter überschritten werden, sind die 500 Euro überschreitenden Einnahmen in die persönliche Steuererklärung zu übernehmen.

