Hallen-Fußball-Ordnung
Inhaltsverzeichnis
I. Veranstalter
II. Genehmigungsverfahren
III. Organisation
IV. Beteiligungsvorschriften
V. Spielregeln und Bestimmungen
VI. Sporthalle und Spielfeld
VII. Der Ball
VIII. Die Spieler
IX. Ausrüstung der Spieler
X. Die Spielzeit
XI. Spielleitung
XII. Spielregeln
XIII. Spiel bzw. Platzierungsentscheidungen
XIV. Strafbestimmungen
XV. Spielberichte
XVI. Schlussbestimmungen
XVII. Inkrafttreten
I. Veranstalter
Vereine, die dem Westdeutschen Betriebssportverband e. V. oder seinen Mitgliedsverbänden angehören, dürfen Fußballturniere in der Halle unter Einhaltung nachfolgender Bestimmungen veranstalten.
Der veranstaltende Verein muss mit einer Mannschaft beteiligt sein.
II. Genehmigungsverfahren
(1) Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist von dem jeweiligen Veranstalter einzuholen.
(2) Als Hallen-Fußball-Turniere werden nur solche Veranstaltungen anerkannt, an denen mindestens 4 (vier) Mannschaften beteiligt sind. Ausnahmsweise sind auch Fußballspiele als Einlagespiele (z B. bei Sportfesten) möglich.
(3) Die Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen.
III. Organisation
(1) Leitung, Organisation und Durchführung eines Turniers obliegen dem veranstaltenden Verein. Wobei in der Turnierleitung gemäß §8 der BSVM-Sportordnung aus 3 Personen bestehen muss.
(2) Turniere müssen nach einem festen Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die eventuell auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und die Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 7-Meter bzw. 9-Meter-Schiessen müssen vor Beginn des Turniers festliegen.
(3) Vor Beginn eines Turniers müssen die Beteiligten auf die Beachtung der Bestimmungen für Turniere und die Fußballspiele in der Halle hingewiesen werden.
(4) Über Streitigkeiten, die sich aus Vorkommnissen wahrend eines Turniers oder über die Auslegung der Turnierbestimmungen ergeben entscheidet ein vom Veranstalter vor Beginn des Turniers zu bildendes Schiedsgericht, dem mindestens 3 Personen (davon 1 Schiedsrichter) angehören müssen (siehe auch Absatz 1). Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist unanfechtbar. Dies gilt auch für die Wertung der Spiele.
(5) Bei jedem Turnier soll ein Sportarzt oder ein Sanitätsdienst zugegen sein.
IV. Beteiligungsvorschriften
Bei Hallenfußballspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielerlaubnis des Deutschen Betriebssportverbandes e.V. bzw. einer seiner Mitgliedsverbände sind.
Für die Beteiligung anderer Mannschaften (ausländische oder DFB-Mannschaften) benötigen diese die Genehmigung ihrer jeweiligen Kreisverbände.
V. Spielregeln und Bestimmungen
Fußballspiele in der Halle werden nach den vom Westdeutschen Betriebssportverband e.V. anerkannten Spielregeln, den Bestimmungen der Satzungen und Ordnungen des Westdeutschen Betriebssportverbandes e.V. und nach dieser Spielordnung durchgeführt.
VI. Sporthalle und Spielfeld
(1) Die Sporthalle muss beschaffen sein, dass das Spielfeld vom Zuschauerraum abgegrenzt werden kann.
(2) Das Spielfeld muss rechteckig sein. Die Länge soll nicht mehr als 50 Meter und nicht weniger als 30 Meter, die Breite nicht mehr als 25 Meter und nicht weniger als 15 Meter betragen. Es kann mit einer Seitenbande gespielt werden, jedoch muss diese mindestens 1 Meter hoch und fest verankert sein.
(3) Die Aufteilung des Spielfeldes erfolgt nach den jeweiligen Spielregeln und ist den jeweiligen Größenverhältnissen in der Halle anzupassen. Das Spielfeld wird durch Seitenlinie und Torlinien begrenzt. Die Mittellinie muss parallel zu den Torlinien verlaufen und genau den Mittelpunkt der Seitenlinie treffen. Der Mittelpunkt des Spielfeldes muss gekennzeichnet und von einem Anstoßkreis mit einem Durchmesser von 3 Meter umgeben sein. Anstelle des Strafraumes ist ein rechteckiger Torraum abzuzeichnen, der mindestens 6 Meter tief sein muss. Gegebenenfalls kann der Strafraum durch einen vorhandenen Hallenwurfkreis ersetzt werden
(4) Die Tore sind 3 Meter bzw. 5 Meter breit und 2 Meter hoch.
(5) Für den Strafstoß ist vom Mittelpunkt des Tores entfernt ein Punkt von 7 Meter bzw. von 9 Meter bei einer Torbreite von 5 Meter zu markieren.
(6) Die Eckstöße werden jeweils von den Punkten ausgeführt, an denen sich die Seiten- und Torlinien treffen
VII. Der Ball
Die Spielbälle sollen der Fußball-Regel II entsprechen.
VIII. Die Spieler
Eine Mannschaft darf höchstens aus 15 Spielern bestehen, von denen je nach Größe des Spielfeldes mindestens 4, höchstens 6 Spieler gleichzeitig auf dem Spielfeld sein dürfen. Die Nummerierungen der Spieler ist für das gesamte Turnier beizubehalten. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, so ist das Spiel zu unterbrechen und der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat zu verwarnen. Spielfortsetzung mit Freistoß für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand.
IX. Ausrüstung der Spieler
(1) Für die Ausrüstung der Spieler gelten, mit Ausnahme des Schuhwerks und der Schienbeinschützer, die gleichen Bestimmungen wie bei normalen Spielen.
(2) Die Schuhe dürfen keine Stollen oder Absätze haben und müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können. Sie dürfen keine schwarze Sohlen haben bzw. schwarze Striche auf dem Hallenboden hinterlassen.
(3) Die spielenden Mannschaften müssen unterschiedliche Spielkleidung tragen. Die Torwarte müssen sich von den Feldspielern deutlich unterscheiden. (Untereinander aber nicht).
(4) Einzelheiten über die Spielkleidung z. B. auch über das Wechseln der Spielkleidung hat der veranstaltende Verein in den Turnierbestimmungen festzulegen.
X. Die Spielzeit
(1) Die Spielzeit sollte 2 x 20 Minuten nicht überschreiten. Die Halbzeitpause beträgt bis zu 3 Minuten.
(2) Die Spielzeit wird nicht durch den Schiedsrichter, sondern durch einen von der Turnierleitung eingesetzten Zeitnehmer festgestellt, der die Uhr während einer Unterbrechung auf Zeichen des Schiedsrichters anhalten muss. (Time Out).
(3) Keine Mannschaft darf an einem Turniertage (die gesamte Zeit aller von ihr bestrittenen Spiele und Verlängerungen eingerechnet) nicht länger als 180 Minuten spielen.
XI. Spielleitung
Die Spiele müssen von zugelassenen Schiedsrichtern geleitet werden.
XII. Spielregeln
(1) Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seitenaus wird der Ball durch Einrollen ins Spiel gebracht. Bei Toraus verursacht durch die angreifende Mannschaft wird der Ball durch Werfen, Rollen oder Abstoß ins Spiel gebracht. Bei Toraus verursacht durch die verteidigende Mannschaft (einschließlich Torwart), ist auf Eckstoß zu entscheiden. Hieraus kann ein Tor direkt erzielt werden. Verbotenes Spiel innerhalb des eigenen Strafraumes wird mit Strafstoß geahndet. Der Torwart darf den Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles oder zur Ausführung eines Strafstoßes.
(2) Ein Tor kann aus jeder beliebigen Entfernung erzielt werden.
(3) Beim Anstoß, bei der Ausführung von Straf -, Frei-, und Eckstößen sowie beim Einrollen von der Seitenlinie müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 3 Meter vom Ball entfernt sein. Freistöße für die angreifende Mannschaft, die innerhalb des Strafraumes bzw. von der gestrichelten Linie umgrenzten Raumes verhängt werden, werden auf diese Linie zurückverlegt.
(4) Wenn der Ball die Decke berührt, so wird ein Freistoß von der Mittellinie ausgeführt. Bei Berührung von Geräten, die an der Seite befestigt sind, erfolgt Einrollen.
(5) Nach Abstoß/Abwurf ist der Ball erst nach Verlassen des Torraumes im Spiel.
(6) Alle Freistöße sind indirekt.
(7) Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt oder der Ball beim Einwurf direkt zugerollt wird, ist es diesem unter sagt, den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch, ist auf Freistoss zu entscheiden.
(8) Erfolgt der Abwurf oder Abstoß über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist auf Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im übrigen für jegliches Abspiel des Torwartes, wenn er zuvor den Ball kontrolliert gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung.
XIII. Spiel bzw. Platzierungsentscheidungen von der Strafstoßmarke
Jede Mannschaft bestimmt 5 Strafstoßschützen, die das Schießen von der Strafstossmarke bis zur Entscheidung durchführen. Hierfür können alle Spieler als Schützen herangezogen werden, die im Spielbericht für das betreffende Spiel eingetragen sind.
Wenn eine Mannschaft das Spiel mit mehr Spielern als die gegnerische Mannschaft beendet, ist deren Zahl auf die Zahl der gegnerischen Mannschaft zu reduzieren. Es muss sichergestellt werden, dass von beiden Mannschaften gleich viele Spieler am Strafstoßschiessen teilnehmen. Der Spielführer muss dem Schiedsrichter die ausgeschlossenen Spieler namentlich benennen.
Ein Auswechseln der von jeder Mannschaft für das Schießen von der Strafstoßmarke bestimmten Schützen ist nicht gestattet, mit der Ausnahme, dass der Torwart auch noch während des Schießens jeder im Spielbericht der betreffenden Mannschaft eingetragenen Spieler ersetzen kann, wenn dieser sich während des Schießens der Torschüsse verletzt.
XIV. Strafbestimmungen
(1) Für Vergehen während eines Spiels kann der Schiedsrichter gegen Spieler folgende Strafen verhängen.
a. Verwarnung
b. Zeitstrafe 2 Minuten
c. Feldverweis auf Dauer
(2) Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Die Mannschaft kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens nach Ablauf von 2 Minuten. Die Verhängung eines Feldverweises auf Zeit gegen einen Spieler ist während eines Spieles nur einmal möglich. Bei einem weiteren verwarnungswürdigen Vergehen dieses Spielers im selben Spiel ist der Spieler auf Dauer des Feldes zu verweisen.
(3) Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt hat, spätestens jedoch nach drei Minuten. Spieler, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, sind automatisch gesperrt und sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen. Gleichzeitig erfolgt eine Meldung zur weiteren Ahndung an den jeweiligen Landesverband.
(4) Spieler, die von einem Schiedsrichter im Spielbericht oder Sonderbericht einer Tätlichkeit oder Beleidigung eines Schiedsrichters beschuldigt werden, sind von den weiteren Spielen des Turniers ausgeschlossen. (Dies gilt auch nach Spielschluss).
(5) Wird durch Feldverweis auf Zeit oder Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung wie bei einem verschuldetem Spielabbruch.
(6) Scheidet eine Mannschaft aus dem laufenden Turnier aus, aus welchen Gründen auch immer, wird diese Mannschaft aus der Wertung genommen.
XV. Spielberichte
Bei jedem Turnier sind Hallen-Spielberichte zu erstellen und der Stelle zuzusenden, welche die Genehmigung erteilt hat.
XVI. Schlussbestimmungen
Die Veranstalter von Turnieren können weitere Durchführungsbestimmungen erlassen. Diese dürfen jedoch dem Sinne dieser Vorschriften und den Fußballregeln nicht entgegenstehen.
XVII. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Beschlossen: Vom Vorstand am 26. Oktober 2000

